Am Brambusch 22, 44536 Lünen
"Manchmal muss man nur den Blickwinkel verändern, um die Chance zu erkennen"
(B. Bartholdy)
Zeitarbeit ist ein anderer Begriff für Arbeitnehmerüberlassung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung besteht ein spezifisches Dreiecksverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer, dessen Arbeitgeber und dem Kundenunternehmen. Arbeitnehmer von Zeitarbeitunternehmen sind in Deutschland besonders durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschützt. Trotzdem gilt: Zeitarbeitunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch.
Die Arbeitsplätze von Zeitarbeitunternehmen sind somit bei deren Kunden. Auf diesen externen Arbeitsplätzen erbringen die Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung.
Arbeitnehmer von Zeitarbeitunternehmen erhalten dementsprechend – wie bei anderen Arbeitgebern auch - grundsätzlich einen schriftlichen und in der Regel unbefristeten Arbeitsvertrag.
Es gibt einen für die Zeitarbeitsbranche geltenden Tarifvertrag. Dieser wurde erstmals 2004 zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes abgeschlossen. Wie bei jedem Tarifwerk werden auch hier die Arbeitsentgelte und Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmer von Zeitarbeitunternehmen festgeschrieben.
Sie können Unternehmen erproben und verschiedene Branchen auf Ihre Vorlieben hin testen. Insbesondere für Berufseinsteiger ist dies ein mehr als probates Mittel hin zu einer Arbeitsstelle mit nachhaltiger Perspektive! Zeitarbeit ist Ihre Chance Unternehmen kennen zu lernen und in die unbefristete Beschäftigung zu gelangen.
Entdecken Sie Ihre Perspektiven!
...für examinierte Pflegefachkräfte und Pflegedienstleitungen im gesamten Ruhrgebiet finden Sie unter dem Menüpunkt "für bewerber" - "stellenangebote"